Drei Seen Hof
Drei Seen Hof

RA 10

Es müssen mindestens vier Teilnehmer sein um einen Kurs stattfinden zu lassen!!!

Das muss man können im Sattel: Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab. Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.

Insgesamt werden zwei Stationsprüfungen absolviert:

 

  • Bei der ersten Station geht es um die Pferdepflege, wie zum Beispiel Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/ Ponys nach der Arbeit sowie Mithilfe beim Zäumen und Satteln.

  • Dann folgt die zweite Stationsprüfung zur Bodenarbeit. Dort sollten die Prüflinge zeigen, wie sie ein Pferd ansprechen und sich ihm annähern. Gefragt ist auch das Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt sowie das Anbinden. Außerdem geht es um das Thema Sicherheit auf der Stallgasse.

 

 

 

RA 9

Das muss man können im Sattel: Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp. Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

Insgesamt werden drei Stationsprüfungen absolviert:

  • Bei der ersten Stationsprüfung zeigt ihr, wie man das Pferd zum Reiten vorbereitet (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes).
  • Es folgte die zweite Station, bei der es um das Pferdeverhalten geht sowie die Ethischen Grundsätze. Dazu wird das Buch "FN-Abzeichen. Meine ersten Reitabzeichen (10-6) – So klappt die Prüfung" aus dem FNverlag empfohlen.
  • Und zum Schluss folgt die dritte Stationsprüfung, in der es wie beim RA 10 um die Bodenarbeit geht. Zusätzlich wird das Führen eines Pferdes geradeaus von beiden Seiten verlangt. Der Prüfling zeigt auch, wie man ein Pferd zur Seite weichen lässt und an anderen Pferden vorbeigeht. Wichtig ist auch hier das Thema Sicherheit auf der Stallgasse.


 

RA 8

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks. 

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
  • Station 2
    Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

 

 

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.